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Die Pettstadter Fähre ist die älteste Gierseilfähre in ganz Oberfranken!
Betriebszeiten und Umfahrungsmöglichkeiten
Die Fährmänner stehen vom 1. März bis 31. Oktober täglich ab 10 Uhr für die Überfahrt parat - kein Ruhetag! In den Monaten der Zeitumstellung (März und Oktober) wird der Fährbetrieb wegen Dunkelheit bereits um 18 Uhr eingestellt. In den Sommermonaten (April – September) ist die Überfahrt eine Stunde länger, also bis 19 Uhr möglich.
Neue WC-Anlage im ehemaligen Pegelhäuschen Fahrgäste können während der Betriebszeiten nun auch die öffentliche und barrierefreie Toilettenanlage kostenlos nutzen.
Bei Niedrig- bzw. Hochwasser oder starkem Wind muss der Fährbetrieb eingestellt werden! Der Pegelstand der Regnitz bei Pettstadt schwankt stark und kann sich kurzfristig ändern. Die Pegelstände werden auf folgender Seite alle 15 Minuten aktualisiert und prognostiziert: https://www.hnd.bayern.de/pegel/regnitz/pettstadt-24208806
Folgende Einschätzung dient nur der Orientierung und die Angaben sind ohne Gewähr:
Pegelstand unter 130 cm: Fährbetrieb nicht möglich Pegelstand zwischen 130 und 140 cm: Fährbetrieb ungewiss Pegelstand zwischen 140 und 200 cm: Fährbetrieb in der Regel möglich Pegelstand zwischen 200 und 220 cm: Fährbetrieb ungewiss Pegelstand über 220 cm: Fährbetrieb nicht möglich
Das Überfahrtsrecht über die Regnitz beruhte auf einer vertraglichen Übereinkunft zwischen den einstigen Obleiherren von Pettstadt und den Inhabern der sogenannten Fahrlehengüter, die sich namentlich bis in das Jahr 1461 zurückverfolgen lassen.
Bereits zuvor dürfte jedoch eine Fährverbindung bestanden haben, da Pettstadt bis 1399 eine Filialkirche von Amlingstadt war und die Pettstadter alljährlich am Markustag dorthin wallten, bzw. der Amlingstadter Pfarrer zur Erfüllung seiner seelsorgerischen Pflichten auch nach Pettstadt kommen musste. Seit alters her kam der Regnitzfähre eine besondere Bedeutung zu, "war sie doch außer der Regnitzfähre bei Neuses das einzige Fahr an der Regnitz" zwischen Bamberg und Forchheim und jedenfalls eine nicht unbedeutende Einnahmequelle für die Gemeinde.
Wie die Rechnungen von 1605 und 1784 ausweisen, wurde das Holz zur Erbauung einer neuen Fahrbrücke vom Obleiherren gestellt. 1602 beschweren sich die Pettstadter gegen den Dorfmeister und die Gemeinde Hirschaid wegen Errichtung einer neuen Überfahrt bei Hirschaid; sie wurden aber mit ihrer Beschwerde abgewiesen.
Die gleiche Klage bringen sie wegen der neuaufgerichteten Fahrbrücke bei Seußling 1604 vor. Sie erhalten hier wenigstens das Versprechen, dass die Klage dem Fürstbischof vorgelegt wird." Wie bereits erwähnt, ließen sich die Fahrleheninhaber bis 1461 zurückverfolgen. Als Vergütung für die Fährarbeit erhielt jeder der beiden Überfährer (Fergen, Fährer, Transfretatores) zu gleichen Teilen 18 Tagwerk Grundbesitz (Felder, Wiesen) und dazu das Überfahrtsrecht über die Regnitz eingeräumt.
Sie durften jedoch weder flussaufwärts noch -abwärts fahren. Außerdem genossen sie vor den anderen Gemeindemitgliedern gewisse Vorrechte. So waren sie vom Wachgeld und Gemeindefrondienst befreit, hatten keine Militär-Einquartierungen zu übernehmen und brauchten keine Läutgarben und Läutlaibe zu geben.
Historie
Wie bereits erwähnt, ließen sich die Fahrleheninhaber bis 1461 zurückverfolgen. Als Vergütung für die Fährarbeit erhielt jeder der beiden Überfährer (Fergen, Fährer, Transfretatores) zu gleichen Teilen 18 Tagwerk Grundbesitz (Felder, Wiesen) und dazu das Überfahrtsrecht über die Regnitz eingeräumt. Sie durften jedoch weder flussaufwärts noch -abwärts fahren. Außerdem genossen sie vor den anderen Gemeindemitgliedern gewisse Vorrechte. So waren sie vom Wachgeld und Gemeindefrondienst befreit, hatten keine Militär-Einquartierungen zu übernehmen und brauchten keine Läutgarben und Läutlaibe zu geben.
Neben ihren Rechten hatten sie aber auch bestimmten Verpflichtungen nachzukommen. An erster Stelle stand die Überfahrtspflicht. Sie waren angehalten, mit Sonnenaufgang an Ort und Stelle zu sein, durften mittags zum Essen nach Hause gehen, mussten aber sogleich wieder dahin zurück, um Reisende und Ortsnachbarn erforderlichenfalls überzusetzen. Wenn ihre Gegenwart zur Nachtzeit nicht notwendig war, konnten sie abends beim Gebetläuten nach Hause zurückkehren. Sie waren auch verpflichtet, nicht nur einen Schelch (Kahn), sondern auch eine Fähre (Schiffsbrücke) stets bereitzuhalten. Außerdem mussten sie für Fähre, Schelch, Seil, Staken, Fahrhäuschen und sonstigem Geschirr selbst aufkommen. Das erste Häuschen, das gegen Kälte und Regen Schutz bot, befand sich um 1860 auf dem Gemeindegrundstück mit der Plan-Nr. 1195, östlich des Bahndammes. Nach Einführung der Hausnummern im Jahre 1808 ruhte das Fahrtrecht auf Nr. 37 (etwas später Nr. 10) und 40. Als Einnahmen durften sie die von der Gemeinde festgesetzten Überfahrtsgelder kassieren. Um 1860 betrug die Überfahrt für 1 Person 1 Kreuzer, für 1 Fuhrwerk aber 6, 10, 12 und 15 Kreuzer. Dieser Preis verstand sich jedoch nur für Fremde oder solche Ortsbewohner, die ihren Weg weiter als zu ihren jenseits der Regnitz liegenden Flurteilen fortsetzten. Sämtliche Einwohner, welche Grundstücke jenseits des Flusses hatten, fanden sich mit den Fährern "privatim" ab und zwar so, dass sie für 1 Fuhr Dung gewöhnlich 2 oder 3 Kreuzer, für 1 Fuhr Getreide eine Garbe, für die Fußgänger aber jährlich von jedem Haushalten 10 bis 12 Kreuzer bezahlten.
Die Fähre im 19. Jahrhundert bis heute
Ab 1862/63 kam es zwischen den beiden Oberfährern und der Gemeinde wegen der Unterhaltung der Fähre sowie wiederholter Überfahrtsverweigerung zu Differenzen, die dazu führten, dass sich die Gemeinde um die Jahrhundertwende gezwungen sah, den Fährbetrieb selbst zu übernehmen, ihn zu unterhalten und mit geeigneten und zuverlässigen Fährern zu besetzen. Dadurch war es möglich, ihn, wenn auch unter finanziellen Opfern, weiter aufrecht zu erhalten.
Da die vorausgegangene Schiffsbrücke zusehends schadhafter wurde, erstand die Gemeinde 1948 die durch Stilllegung des Fährbetriebes in Bischberg freigewordene, aber noch gut erhaltene Strömungsfähre zum Preis von 8000 DM. Bei einem Eigengewicht von 8 Tonnen durfte sie 3 t befördern. 50 Personen oder 3 Kraftfahrzeuge der Mittelklasse fanden auf ihr Platz.
Wie der Name schon andeutet, wurde die motorlose Fähre (wie auch die jetzt im Betrieb stehende, Anm.d.Red.) von der Strömung über den Fluss getrieben. Damit sie nicht abgetrieben wird, hängt sie an einem Stahlseil (Seilfähre, Gierfähre), das wiederum an einem quer über die Regnitz gespannten Seil befestigt ist.
Manch heitere Begebenheit ist mit der Fähre verbunden. So z.B. als der junge Fährmann in Flussmitte unter "gewaltigen Drohungen" seine Braut mit einem Kopfsprung zum Jawort bewegte oder das von Hans Morper (Hanzlesgörch) in Mundart verfasste "Gelübde".
Schon wiederholt kam es vor, dass die Fähre bei niedrigem Wasserstand infolge Gewichtsverlagerung in "Seenot" geriet und unterging. Zu Schaden kam dabei bisher noch niemand.
Mit freundlicher Genehmigung aus: Schaubert, Michael; Schaubert, Berthold: Pettstadt - Geschichte eines Dorfes an der Rauhen Ebrach. Selbstverlag der Gemeinde Pettstadt, 1988.
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