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Betreuung

Betreuung meint einerseits die pflegerische Betreuung (z. B. von Menschen mit Behinderungen oder älteren Menschen), andererseits die rechtliche Betreuung für Menschen, die ihre Angelegenheiten (z. B. aufgrund einer Krankheit oder Behinderung) nicht selbst wahrnehmen können.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

 

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