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Feststellung der Vaterschaft

Sie bekommen ein Kind, sind aber nicht miteinander verheiratet? Dann müssen Sie die Vaterschaft anerkennen oder gerichtlich feststellen lassen. Erst damit erhält der Vater dieselben Rechte und Pflichten wie verheiratete Väter.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

 

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