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Verkehrsordnungswidrigkeiten

Sie haben eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen? Je nach Schwere des Vergehens müssen Sie z. B. mit einem Bußgeld, einem Fahrverbot oder dem Entzug des Führerscheins rechnen.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

 

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.