Aufforderung zur Bewerbung für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu dieser Aufforderung.
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass das auf dieser Seite veröffentliche Formblatt zur Bewerbung verpflichtend ist.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 03.04.2023 schriftlich an uns senden oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Gemeinde Pettstadt, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt, Zimmer 01
Wir benötigen folgende Angaben:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Wohnort, Beruf, ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.
Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Pettstadt, 09.02.2023
Jochen Hack
1. Bürgermeister