Pettstadt wird „schilderlos“ - flächendeckend Tempo 30!
Als erste Gemeinde im Landkreis Bamberg führt Pettstadt im gesamten Ort eine Tempo-30-Zone ein. Als Vorfahrtsregelung gilt künftig einheitlich „Rechts vor Links“.
Deutliche Schilder an allen Ortseinfahrten weisen auf die neuen Verkehrsregelungen hin. Neben den vorfahrtsregelnden Schildern werden auch nahezu alle Parkverbots- und Halteverbotszeichen im Ort abgebaut.
Weil der Hauptort aufgrund seiner Lage etwas abseits überörtlicher Straßen ideale Voraussetzungen bietet, hat die Gemeinde Pettstadt als örtliche Verkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Bamberg (untere Verkehrsbehörde) und der Polizei Bamberg-Land ein neues Verkehrskonzept erarbeitet, das den weitestgehenden Abbau aller Verkehrsschilder vorsieht. Der gemeindliche Bauhof hat, nachdem das Konzept vom Gemeinderat gebilligt wurde, in dieser Woche mit der Umsetzung begonnen und legte die Axt an den Schilderwald: 60 Rohre, an denen bisher Vorfahrts- und Temposchilder sowie Park- und Halteverbotszeichen angebracht waren, wurden von den Gemeindearbeitern abgebaut. 126 jetzt unnötige Schilder wurden auf einem Schrotthaufen gesammelt.
Die Gemeinde Pettstadt appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, die einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zu beachten. Damit verbessert sich die Verkehrssicherheit sowie die Aufenthalts- und Wohnqualität im gesamten Ort, so der Bürgermeister Jochen Hack. Ferner weist die Gemeinde auf die allgemein gültigen Halte- und Parkregeln hin und bittet die Verkehrsteilnehmer, nicht dort zu halten oder zu parken, wo andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden oder die öffentliche Sicherheit eingeschränkt wird.
Die allgemeinen Grundregeln der StVO, wie das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme und das Gebot der Rechts-vor-Links-Regelung, werden durch dieses neue Verkehrskonzept in den Mittelpunkt gerückt und sind von allen Verkehrsteilnehmern zwingend zu beachten.
Durch den weitgehenden Abbau der Verkehrsschilder ergibt sich auch für die geplanten touristischen Beschilderungen eine bessere Wahrnehmung. Wegweiser können demnächst an geeigneten Stellen aufgestellt werden.
Die Gemeinde Pettstadt als örtliche Straßenverkehrsbehörde wird in den nächsten Monaten die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit beobachten. Sollte es verkehrlich erforderlich sein, kann an Einzelstellen (Kreuzungen, Einmündungen) mit gesonderten Verkehrsanordnungen die grundsätzliche Vorfahrtsregel „rechts vor links“ ausnahmsweise verändert werden. Ebenso können nachträgliche Halte- und Parkverbote angeordnet werden.