Die Regnitzfähre
Das Überfahrtsrecht über die Regnitz beruhte auf einer vertraglichen Übereinkunft zwischen den einstigen Obleiherren von Pettstadt und den Inhabern der sogenannten Fahrlehengüter, die sich namentlich bis in das Jahr 1461 zurückverfolgen lassen.
Regnitzfähre Pettstadt
An der Regnitz
96175 Pettstadt
- Fährleute
- Fährhäuschen: 09502 8331
- Gemeindeverwaltung: 09502 4906-0
- E-Mail senden