Aufgaben der Seniorenbeauftragten
Jede/r muss im Leben Schwierigkeiten und Krisen bewältigen. Ältere Menschen - und ihre Angehörigen - haben für ihre Probleme oft keine/n geeigneten Ansprechpartner/in. Deshalb ist es wichtig, dass sie sich - möglichst vor Ort - Rat und Hilfe holen können.
Hier soll die Seniorenbeauftragte der Gemeinde Pettstadt weiterhelfen.
Als "Ansprechpartnerin für Seniorenfragen" im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Verwaltung der Gemeinde Pettstadt besteht ihre Aufgabe insbesondere darin:
- älteren Menschen den Umgang mit den Behörden zu erleichtern, die zuständigen Stellen zu empfehlen und den Kontakt zu diesen Einrichtungen herzustellen
- Anregungen und Vorschläge älterer Menschen aufzunehmen (z. B. zur Verbesserung der Verkehrswegesicherheit) und an die Gemeindeverwaltung bzw. den Bürgermeister und/oder den Gemeinderat weiterzugeben
- Informationen über Vorsorgemöglichkeiten (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung), über Pflegedienste und spezielle Hilfen wie "Essen auf Rädern", Hausnotrufsysteme u. ä., bereitzuhalten und zur Verfügung zu stellen
- bei Fragen des altersgerechten Wohnens Wege zu den entsprechenden Beratungsstellen, Altenhilfeeinrichtungen und den Einrichtungen des "Betreuten Wohnens" aufzuzeigen
- Kontakte zu lokalen - häufig ehrenamtlichen - Angeboten zu vermitteln, z. B. zu Fahr- und Besuchsdiensten oder seniorengerechten Sportaktivitäten der ortsansässigen Vereine und Organisationen - soweit solche verfügbar sind
- im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten ein offenes Ohr bei persönlichen Problemen des täglichen Lebens zu haben.
Die Organisation von Veranstaltungen, Fahrten oder Freizeitaktivitäten, die Initiierung und Entwicklung von Projekten, die Koordination von Ehrenamtlichen-, Selbsthilfe- oder Initiativgruppen bleibt dem ehrenamtlichen Engagement der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Pettstadt vorbehalten.