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Kommunales Förderprogramm

Worum geht’s?

Private Hauseigentümer im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Pettstadt“ werden durch das kommunale Förderprogramm der Gemeinde Pettstadt bei der Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen finanziell unterstützt. Ziel ist hierbei, die Ortsbildpflege zu fördern und die städtebauliche Entwicklung des Ortskerns zu unterstützen. Es werden also Maßnahmen gefördert, die einer gestalterischen Verbesserung dienen. Die Kriterien hierfür sind als Orientierungshilfe in der Gestaltungsfibel Pettstadt dargestellt (Bauteile, Gestaltungselemente, Materialien etc.). Die Gestaltungsfibel steht online auf der Webseite der Gemeinde zum Download verfügbar.

Welche Maßnahmen sind hier genau gemeint?

Generell sind Maßnahmen förderfähig, die zur erhaltenden Sanierung vorhandener Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude mit ortsbildprägendem Charakter gehören sowie die Anlage bzw. Neugestaltung von Vor- und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung. Darunter fallen:

  • Fassaden
  • Fenster
  • (Haus-)Türen
  • Dächer und Dachaufbauten
  • Werbeanlagen
  • Hoftore und Hofeinfahrten
  • Einfriedungen
  • Außentreppen
  • Begrünung und Entsiegelung

Wer kann mitmachen?

Am Kommunalen Förderprogramm teilnehmen können Hauseigentümer, deren Gebäude im festgelegten Sanierungsgebiet „Ortsmitte Pettstadt“ liegen. Dieses Gebiet ist in nachfolgender Karte dargestellt. Sollte Ihr Haus also im markierten Bereich liegen, könnten Sie einen Zuschuss erhalten.

 

Mein Haus liegt im Sanierungsgebiet. Und jetzt?

Falls Ihr Interesse am Kommunalen Förderprogram geweckt ist, ist der typische Ablauf wie folgt:

  • Das Projektmanagement nimmt als erstes Ihre Informationen zu Gebäude und Ihren Sanierungsplanungen auf und sendet diese dann an die zuständige Sanierungsberaterin, Frau Werthmann.
  • Frau Werthmann vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Sanierungsberatung (zwingend erforderlich), um mit Ihnen gemeinsam zu besprechen, wie sich Ihre Ideen mit den Vorgaben der Gestaltungsfibel vereinen lassen
  • Für jede geplante Maßnahme müssen drei verschiedene Angebote eingeholt werden.
  • Sie reichen einen Antrag auf Förderung bei der Gemeinde ein. Hierbei unterstützt Sie das Projektmanagement.
  • Nach Prüfung des Antrags und Förderzusage können Sie mit den Baumaßnahmen beginnen.
  • Nachdem alle Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sind, vereinbaren Sie mit Frau Werthmann einen Abnahmetermin.
  • Sie erhalten nach Prüfung des Abnahmeprotokolls und der Rechnungen Ihre Förderung.

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden bis zu 30 v.H. der förderfähigen Kosten (mindestens

2.500,00 €). Die Höchstförderung beläuft sich auf 15.000,00 € je Objekt und

Gesamtmaßnahme.

Was muss ich beachten?

  • Ihr Anwesen muss im festgelegten Sanierungsgebiet „Ortsmitte Pettstadt“ liegen.
  • Die Maßnahmen müssen einen Mehrwert für das Ortsbild liefern und straßenseitig einsehbar sein (z.B. Fassadensanierung, Zäune, Vorgärten, Haustüren, Fenster, Dächer etc.)
  • Die Sanierungsplanung muss mehrere Maßnahmen beinhalten, Einzelmaßnahmen sind nicht förderfähig.
  • Eine Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss aller Maßnahmen.
  • Bereits begonnene Maßnahmen sind nicht förderfähig.

Ansprechpartner: Julia Fangauer und Katharina Gogolin

 

Zur städtebaulichen und gestalterischen Weiterentwicklung des Ortskerns unserer Gemeinde wurde eine Gestaltungsfibel erarbeitet.

Mit der Gestaltungsfibel gibt es nun eine Informationsmöglichkeit und Orientierungshilfe, die Sanierungs- und Bauwillige darüber informiert, welche Bauteile, Gestaltungselemente und Materialien aus der Tradition heraus den Charakter von Pettstadt bestimmen und weiterhin bei Sanierungs- und Bauvorhaben verwendet werden sollten. Die Gestaltungsfibel wird Gestaltungsmöglichkeiten abstecken, ohne zu bevormunden.

Die Gestaltungsfibel steht Ihnen als PDF zum Download bereit:

 

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