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Kommunalwahl 2026

Am 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Auch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Pettstadt sind dann zum Wählen aufgerufen. Zur Durchführung der Wahl sind amtliche Bekanntmachungen gesetzlich vorgeschrieben.

Die Gemeinde Pettstadt teilt mit, dass sämtliche im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen durch Aushang im Amtskasten vor dem Rathaus (Kirchplatz 10) erfolgen (§ 98 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung – GLKrWO).

Nachrichtlich werden diese Bekanntmachungen zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Pettstadt (www.pettstadt.de) und im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass Rechtswirkungen (z. B. Beginn und Ende von Fristen) durch die öffentlichen Bekanntmachungen durch Aushang im Amtskasten vor dem Rathaus ausgelöst werden. Umfangreiche Informationen sowie den entsprechenden Wahlkalender finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Statistik unter folgendem Link: www.stmi.bayern.de/media/03_wahlen-und-abstimmungen/PDFs/Wahlkalender_2026.pdf

Selbstverständlich steht das Wahlamt der Gemeinde Pettstadt für Fragen bezüglich der Kommunalwahl 2026 gerne unter der Telefonnummer 09502 4906-11 oder gemeinde@pettstadt.de zur Verfügung.

 

Michael Schönhofer

Gemeindewahlleiter

Bekanntmachungen

  • Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters in der Gemeinde Pettstadt, Landkreis Bamberg, am 08. März 2026
  • Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Gemeinderats und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags, der Landrätin oder des Landrats am 08. März 2026