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Montag 09:00 - 13:00
Dienstag 09:00 - 13:00
Mittwoch 09:00 - 13:00
Donnerstag 09:00 - 13:00 und 15:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 13:00Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung
Leistung Detail
Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
Beschreibung
Besondere Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 07.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Gemeinde Pettstadt
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