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Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund

Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.

Beschreibung
Online-Verfahren
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Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Gemeinde Pettstadt
Gemeinde Pettstadt

  • +49 9502 4906-20
  • gemeinde@pettstadt.de
  • Montag 09:00 - 13:00
    Dienstag 09:00 - 13:00
    Mittwoch 09:00 - 13:00
    Donnerstag 09:00 - 13:00 und 15:00 - 18:00
    Freitag 09:00 - 13:00

    Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung

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