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Montag 09:00 - 13:00
Dienstag 09:00 - 13:00
Mittwoch 09:00 - 13:00
Donnerstag 09:00 - 13:00 und 15:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 13:00Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung
Leistung Detail
Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung
Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 31.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (siehe BayernPortal)
Gemeinde Pettstadt
Gemeinde Pettstadt