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Leistung Detail

Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Gemeinde Pettstadt
Gemeinde Pettstadt

  • +49 9502 4906-20
  • gemeinde@pettstadt.de
  • Montag 09:00 - 13:00
    Dienstag 09:00 - 13:00
    Mittwoch 09:00 - 13:00
    Donnerstag 09:00 - 13:00 und 15:00 - 18:00
    Freitag 09:00 - 13:00

    Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung

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