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Montag 09:00 - 13:00
Dienstag 09:00 - 13:00
Mittwoch 09:00 - 13:00
Donnerstag 09:00 - 13:00 und 15:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 13:00Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung
Leistung Detail
Grundsteuer; Erhalt des Grundsteuerbescheids und Zahlung an die Gemeinde
Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die Gemeinde setzt die Grundsteuer anhand ihres Hebesatzes fest und versendet die Grundsteuerbescheide.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Fristen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 12.05.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Gemeinde Pettstadt
Gemeinde Pettstadt