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Leistung Detail

Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer befristeten Einzelfallausnahme

Unter bestimmten Voraussetzungen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) befristete Einzelfallausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Rechtsbehelf
Gemeinde Pettstadt
Gemeinde Pettstadt

  • +49 9502 4906-20
  • gemeinde@pettstadt.de
  • Montag 09:00 - 13:00
    Dienstag 09:00 - 13:00
    Mittwoch 09:00 - 13:00
    Donnerstag 09:00 - 13:00 und 15:00 - 18:00
    Freitag 09:00 - 13:00

    Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung

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