- +49 9502 4906-20
- gemeinde@pettstadt.de
Montag 09:00 - 13:00
Dienstag 09:00 - 13:00
Mittwoch 09:00 - 13:00
Donnerstag 09:00 - 13:00 und 15:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 13:00Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung
Leistung Detail
Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung
Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 23.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Gemeinde Pettstadt
Gemeinde Pettstadt