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Dienstag 09:00 - 13:00
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Donnerstag 09:00 - 13:00 und 15:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 13:00Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung
Leistung Detail
Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung
Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 07.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Gemeinde Pettstadt
Gemeinde Pettstadt