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Leistung Detail

Kommunale Wappen und Fahnen; Beantragung der Verwendung

Wenn Sie das Wappen oder die Fahne einer Gemeinde, eines Landkreises oder Bezirkes verwenden möchten, müssen Sie vorher die Genehmigung bei der betreffenden Kommune beantragen.

Beschreibung
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Rechtsbehelf
Gemeinde Pettstadt
Gemeinde Pettstadt

  • +49 9502 4906-20
  • gemeinde@pettstadt.de
  • Montag 09:00 - 13:00
    Dienstag 09:00 - 13:00
    Mittwoch 09:00 - 13:00
    Donnerstag 09:00 - 13:00 und 15:00 - 18:00
    Freitag 09:00 - 13:00

    Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung

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