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Die Regnitzfähre

Das Überfahrtsrecht über die Regnitz beruhte auf einer vertraglichen Übereinkunft zwischen den einstigen Obleiherren von Pettstadt und den Inhabern der sogenannten Fahrlehengüter, die sich namentlich bis in das Jahr 1461 zurückverfolgen lassen.

Regnitzfähre Pettstadt

An der Regnitz
96175 Pettstadt

  • Fährmann Reinhold Schuhmann
  • Fährhäuschen: 09502 8331
  • Gemeindeverwaltung: 09502 4906-0
  • E-Mail senden

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