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Dienstag 09:00 - 13:00
Mittwoch 09:00 - 13:00
Donnerstag 09:00 - 13:00 und 15:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 13:00Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung
Leistung Detail
Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.
Beschreibung
Voraussetzungen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 08.05.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Gemeinde Pettstadt
Gemeinde Pettstadt