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Leistung Detail

Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Gemeinde Pettstadt
Gemeinde Pettstadt

  • +49 9502 4906-20
  • gemeinde@pettstadt.de
  • Montag 09:00 - 13:00
    Dienstag 09:00 - 13:00
    Mittwoch 09:00 - 13:00
    Donnerstag 09:00 - 13:00 und 15:00 - 18:00
    Freitag 09:00 - 13:00

    Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung

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