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Bebauungsplan Hopfengärten

BEKANNTMACHUNG
über das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat Pettstadt hat am 08.12.2016 für das Gebiet "Hopfengärten" einen Bebauungsplan in der Fassung vom 13.07.2016 als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden gebilligt.

Der Plan i. d. F. vom 13.07.2016 liegt samt Begründung nach § 10 Abs. 3 BauGB ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Pettstadt, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt, Zimmer 01, auf Dauer während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Pettstadt, 14. Dezember 2016

gez.

Jochen Hack

Erster Bürgermeister

 

Die vorstehenden Bekanntmachung wurde im Mitteilungsblatt Nr. 1/2017 vom 23.12.2016 amtlich bekanntgemacht und ist mit damit in Kraft getreten. 

Daten zum Bebauungsplan:

  • Bebauungsplan-Fassung vom 13.07.2016
  • Satzungsbeschluss vom 08.12.2016
  • Ausfertigung des Bebauungsplan am 14.12.2016
  • Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vom 14.12.2016, veröffentlicht im Mitteilungsblatt 1/2017 vom 23.12.2016
  • Inkrafttreten des Bebauungsplanes am 23.12.2016

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