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Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Pettstadt hat in seiner Sitzung vom 21.09.2022 die Aufstellung der "3. Änderung des Bebauungsplanes "Östlich der Turnhalle" in Pettstadt beschlossen.

Es sollen weiterhin Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.

Einzige Planänderung ist die Festlegung eines Höchstmaßes für die Anzahl der Wohneinheiten je Baurecht basierend auf der Annahme des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1996 zur Entwicklung der Wohneinheiten in diesem Baugebiet. Zulässig sind im Maximum 2 Wohneinheiten je Baurecht.

Da die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt werden, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt; die unter den Nrn. 1 und 2 des § 13 BauGB aufgeführten Bedingungen treffen zu..

Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe zum Vorhandensein umweltbezogener Informationen und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe zum Vorhandensein umweltbezogener Informationen und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Das Plangebiet liegt im Osten von Pettstadt und ist wie folgt umgrenzt:

Norden und Osten – zur freien Landschaft hin

Westen und Süden – zu bestehenden Bebauung hin

 

Folgende Grundstücke der Gemarkung Pettstadt liegen im Geltungsbereich:

Flurnummern ganz:       1177/3, 1177/4, 1177/5, 1177/6, 1177/7, 1177/8, 1177/9, 1177/10, 1177/11, 1177/12, 1177/13, 1177/14, 1177/15, 1177/16, 1177/17, 1177/18, 1177/19, 1177/21, 1177/22, 1177/23, 1177/24, 1177/25, 1177/26, 1177/27, 1177/28, 1177/29, 1177/30, 1177/31, 1177/32, 1177/34, 1177/35, 1188/3 und 1188/4

 

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt.

Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - erstellte Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.03.2024 wurde vom Gemeinderat Pettstadt am 12.03.2024 gebilligt.

Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 gem. § 4 a Abs. 2 BauGB wird im gemeinsamen Verfahren durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.

Da der Auslegezeitraum teilweise in die Osterferien fällt, wird der Auslegezeitraum jedoch um 1 Woche verlängert.

Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung liegt dementsprechend in der Fassung vom 12.03.2024 in der Zeit

vom 2. April 2024 bis einschließlich 8. Mai 2024

im Rathaus der Gemeinde Pettstadt, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt, während der Dienststunden zur Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Außerdem sind alle in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-Verfahren stehenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Pettstadt

www.pettstadt.de/bebauungsplaene

einzusehen.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Pettstadt, 20.03.2024

Jochen Hack

Erster Bürgermeister

Gemeinde Pettstadt

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