5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftplanes, Billigung und Feststellungsbeschluss

Der Gemeinderat hat zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes am 17.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:
6. Billigungs- und Feststellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Pettstadt nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen der Fachbehörden, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die im Rahmen des Verfahrens gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind. Zu den eingegangenen Anregungen wurden entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen oder Einwendungen geäußert.
Der Gemeinderat der Gemeinde Pettstadt beschließt aufgrund des § 6 Abs. 6 BauGB die 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes in der Fassung vom 17.09.2019 und billigt die Begründung dazu in der Fassung vom 17.09.2019.
Die Gemeinde Pettstadt hat diese Planung dem Landratsamt Bamberg zu Genehmigung vorgelegt. Nach der Genehmigung erfolgt die erforderliche Bekanntmachung.