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Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat von Pettstadt hat in seiner Sitzung vom 14.11.2023 den Entwurf zum Bebauungsplan "5. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes Kapellenäcker" von der BFS+ GmbH – Büro für Städtebau und Bauleitplanung in der Fassung vom 14.11.2023 mit Begründung vom 14.11.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Die Regelungen unter § 13a Abs. 2 Nrn. 2, 3 und 4 BauGB treffen auf den vorliegenden Fall zu bzw. werden in Anspruch genommen.

Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Für das weitere Verfahren gelten somit die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe zum Vorhandensein umweltbezogener Informationen und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Es soll eine Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.

Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine vergleichsweise einfache Fallgestaltung mit einer prinzipiell ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat. Da die Auslegung in die Weihnachtsferien fällt, wird die Auslegezeitraum um 1 Woche verlängert.

Der so bezeichnete Planentwurf liegt in der Fassung vom 14.11.2023 in der Zeit

vom 04.12.2023 bis einschließlich 12.01.2024

im Rathaus der Gemeinde Pettstadt, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt, während der Dienststunden zur Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Außerdem sind alle in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-Verfahren stehenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Pettstadt

www.pettstadt.de/bebauungsplaene

einzusehen.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

 

Pettstadt, 20.11.2023

Jochen Hack

Erster Bürgermeister

Gemeinde Pettstadt

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