Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
Opfer von Gewalttaten können eine Reihe von Hilfen und Unterstützungen in Anspruch nehmen. Eigene Entschädigungen gibt es für Kriegsgeschädigte.
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.