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Erbschaft und Testament

Wer erbt bei einem Todesfall? Wie kann ich ein Testament gestalten? Kann ich eine Erbschaft ablehnen? Informieren Sie sich über diese und ähnliche Fragen.

Lebenslagen

  • Allgemeines

    Informieren Sie sich über allgemeine Themen rund um das Thema Erben und Vererben.

  • Erbfolge

    Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge.

  • Testament und Erbvertrag

    Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie eine beliebige Person als Erbe benennen. Allerdings steht bestimmten gesetzlichen Erben ein Pflichtteil zu.

  • Schenkung und Vermögensübertragung zu Lebzeiten

    Wenn Sie Ihren Erben bereits vor Ihrem Tod Vermögen übertragen möchten, kann dies in Form einer Schenkung oder Vermögensübertagung geschehen.

  • Steuerliche Aspekte einer Erbschaft

    Erbschaften unterliegen der Erbschaftsteuer. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Höhe der Erbschaft und dem verwandtschaftlichen Verhältnis.

  • Erben im Ausland

    Immer mehr deutsche Staatsangehörige besitzen zu vererbendes Vermögen, vor allem Immobilienvermögen, im Ausland.

  • Erbschaftsantritt

    Wenn Sie ein Erbe antreten wollen, benötigen Sie in der Regel einen Erbschein. Dieses Papier weist Erben als rechtmäßige Nachfolger des Erblassers.

  • Erbschaftsablehnung

    Neben Vermögen können auch Schulden vererbt werden. Informieren Sie sich darüber, wie Sie eine Erbschaft ausschlagen können.

  • Haushaltsauflösung

    Der Erbe übernimmt den Nachlaß mit allen Rechten und Pflichten. Er ist z. B. auch für die Haushaltsauflösung verantwortlich.

  • Finanzielle und sonstige Hilfen

    Todesfälle sind für die Hinterbliebenen oft auch mit finanziellen Ausgaben verbunden. Für diese Situationen gibt es unterschiedliche Unterstützungsleistungen. Um den Unterhaltsverlust teilweise auszugleichen und damit die wirtschaftliche Existenz zu sichern, können Hinterbliebene auch eine gesetzliche Rente erhalten.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

 

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