Wohnungsverweisung
Bei einem polizeilichen Wohnungsverweis wird die gewalttätige Person aus der gemeinsam mit dem Opfer bewohnten Wohnung verwiesen und muss sich für eine bestimmte Zeit von dort fernhalten.
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.