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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Beschreibung
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Rechtsbehelf
Gemeinde Pettstadt
Gemeinde Pettstadt

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    Dienstag von 09:00 bis 13:00 Uhr und Nachmittag mit Termin
    Mittwoch von 09:00 bis 13:00 Uhr
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    Sprechzeiten Bürgermeister

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