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Montag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag von 09:00 bis 13:00 Uhr und Nachmittag mit Termin
Mittwoch von 09:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 13:00 UhrSprechzeiten Bürgermeister
Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung
Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.
Stand: 14.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)