- +49 9502 4906-20
Montag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag von 09:00 bis 13:00 Uhr und Nachmittag mit Termin
Mittwoch von 09:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 13:00 UhrSprechzeiten Bürgermeister
Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.
Stand: 12.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)