Sprungziele

Marktordnung; Erlass

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Gemeinde Pettstadt
Gemeinde Pettstadt

  • +49 9502 4906-20
  • Montag von 09:00 bis 13:00 Uhr
    Dienstag von 09:00 bis 13:00 Uhr und Nachmittag mit Termin
    Mittwoch von 09:00 bis 13:00 Uhr
    Donnerstag von 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr

     

    Sprechzeiten Bürgermeister

    Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung

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