Sprungziele

Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Gemeinde Pettstadt
Gemeinde Pettstadt

  • +49 9502 4906-20
  • Montag von 09:00 bis 13:00 Uhr
    Dienstag von 09:00 bis 13:00 Uhr und Nachmittag mit Termin
    Mittwoch von 09:00 bis 13:00 Uhr
    Donnerstag von 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr

     

    Sprechzeiten Bürgermeister

    Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung

Alle Leistungen

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.