Sprungziele

Wasser- und Eisgefahr; Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Gemeinde Pettstadt
Gemeinde Pettstadt

Kirchplatz 10
96175 Pettstadt

  • +49 9502 4906-0
  • +49 9502 4906-20
  • Montag von 09:00 bis 13:00 Uhr
    Dienstag von 09:00 bis 13:00 Uhr und Nachmittag mit Termin
    Mittwoch von 09:00 bis 13:00 Uhr
    Donnerstag von 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr

     

    Sprechzeiten Bürgermeister

    Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung

Alle Leistungen

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