Wegfall Kinderreisepass zum 01.01.2024
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass ab 1. Januar 2024 wegfällt.
Seit dem 1. Januar 2024 dürfen deshalb die bisherigen Kinderreisepässe für Kinder bis zum 12. Lebensjahr nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können jedoch bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass (E-Pass) oder einen Personalausweis. Diese Dokumente sind für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente nicht mehr im Rathaus sofort hergestellt und ausgehändigt werden, sondern in der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt werden und die Lieferzeit in der Regel ca. 5 Wochen beträgt.
Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument eines Landes geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
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